15. Alpenländisches Fohlen-Championat

15. Alpenländisches Fohlen-Championat Welsh Pony und Shetland

 

Veranstaltungsort:

Gestüt Meisterhof, Familie Nutz
83317 Teisendorf, Ortsteil: Weildorf

 

Termin:

30. September 2018

 

Veranstalter:    

IG-Welsh e.V. Regionalgruppe Bayern und Bayrischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V.

 

Richter:   

Herr Gerhard Deparade, Präfix: AMP
Frau Beatrice Zimmermann, Stv. ZL d. bayrischen Zuchtverbandes für
Kleinpferde und Spezialpferderassen

 

 Zugelassene Fohlen:

– Welsh-Mountain-Ponys (Sek, A)
– Welsh-Ponys (Sek. B)
– Welsh-Ponys im Cob-Typ (Sek. C
– Welsh-Cobs (Sektion D)
– Welsh-Partbreds (=Dt. Reitpony mit mind. 12,5% Welsh-Blutanteil)
Der Nachweis über den ausreichenden Blutanteil muss vom Nenner schriftlich nachgewiesen werden,
sofern sich dies nicht aus dem Abstammungsnachweis ersehen lässt.
– Shetland Pony (unter 87 cm)
– Dt PB Shetlandpony (unter 87cm)
– Shetland Pony
– Deutsches PB Shetlandpony
– Deutsches Classic Pony
 

Anforderungen:

Vorstellung des Fohlens mit der Mutterstute im Schritt und Trab auf Weisung der Richter
 

Klasseneinteilung:

Einteilung nach Nennschluss
Soweit auf Grund der Nennungszahlen möglich:Teilung nach Sektion und Geschlecht

 

Nennungen an:

Rupert Nutz
Teisendorfer Straße 33
83317 Teisendorf
Telefon: 08666/6283
Fax: 08666/928442
E-Mail: info@meisterhof-welsh.de

 

 Bankdaten:

Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG
BLZ: 701 691 91, Konto: 314170
Betreff: Nenngeld 15. Fohlenchampionat
IBAN: DE24 7016 9191 0000 314170
BIC: GENODEF1TEI

 

Nenngeld:  

 je Fohlen 13,00 €

 

Nennschluss:

 16. September 2018

Weitere Bestimmungen und Hinweise:

  • Am 30.09.2018 findet vormittags, ebenfalls bei Familie Nutz, ein offizieller Fohlen-Registriertermin (mit der Möglichkeit der Stutbuchaufnahme, bitte um Voranmeldung, hierfür beim BZVKS) für alle vom Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreuten Rassen statt.
    ACHTUNG:  Welsh- und Shetlandfohlen die am Fohlenchampionat teilnehmen, werden in diesem Jahr wieder vormittags vom BZVKS registriert .
  • Je nach Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter vor, Wettbewerbe oder Prüfungen zusammenzulegen, bzw. ausfallen zu lassen.
  • Nennungen können nur angenommen werden, wenn vollständige Angaben zum vorgestellten Tier und der Abstammung vorliegen und das Nenngeld bezahlt ist.
  • Nenngelder sind der Nennung als Verrechnungsscheck beizufügen oder an o. g. Bankverbindung zu überweisen.
  • Meldungen nach Nennschluss werden angenommen, jedoch wird eine Zusatzgebühr von 50% des Nenngeldes veranschlagt.
  • Die Bewertung der Fohlen erfolgt durch ein Prämierungssystem.