Unsere Richter in der IG Welsh e. V.

Bereits im Jahr ihrer Gründung 1975 beschloss die IG Welsh, dass auf Hengstkörungen mindestens ein Welsh-Richter zugegen sein soll. Ein weiterer Beschluss war, dass die IG Welsh die Ausbildung von eigenen Schaurichtern betreiben wird (Jahrbuch 1985, S. 27). Neben ausländischen und deutschen Richtern der Zuchtverbände richteten in damaliger Zeit schon engagierte Welsh-Züchter die ersten Zuchtschauen der IG Welsh.

Der Richterkreis wurde unter Mithilfe von Verbandsrichtern und erfahrenen Züchtern ständig erweitert. 1980 begann eine Richterschulung unter Leitung des Zuchtleiters des Pferdestammbuchs Weser-Ems Herrn Dr. Dieter Schön und 1992 organisierte der langjährige Welsh A-Züchter Fritz Lehmann die erste Richtertagung der IG Welsh (Jahrbuch 2000, S. 110).

Während die erste Generation der IG Welsh-Richter nach und nach in den Ruhestand geht, wachsen ihre Nachfolger in die spannende und herausfordernde Richtertätigkeit hinein.

Ziel war und ist es, Welsh Ponys,  Welsh Cobs und Welsh Partbreds auf Zuchtschauen zu bewerten und damit dem Fortschritt der deutschen Welsh-Zucht zu dienen. Hierbei gilt es, sowohl die äußerlichen Merkmale des Rassetyps als auch die Verwendungsmöglichkeiten gemäß der Rassebeschreibung zur erhalten und zu verbessern.

Richterliste

Fortbildung

Seit Anfang der 1990er Jahre kommt das Richtergremium der IG Welsh ein- bis zweimal jährlich auf der Richtertagung zusammen. Neben der theoretischen und praktischen Schulung steht der Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt. Meistens mit einem Themenschwerpunkt, werden Ponys besichtigt, bewertet und besprochen. Externe Referenten, Richterreisen zu Körungen, nach Großbritannien und in die Niederlande ergänzen die Tagungen.

Seit 2003 organisiert die FN ihre Zuchtrichterausbildung. In diesem Rahmen haben auch die meisten IG-Richter die Prüfung zum „Allgemeinen Richter Zucht“ abgelegt.

Wie wird man IG Welsh-Zuchtrichter?

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der IG Welsh. Die Bereitschaft der Orientierung am nationalen und internationalen Zuchtgeschehen und die aktive Beteiligung an der Arbeit innerhalb der IG Welsh sind selbstverständlich. Die Berufung zum Richter erfordert eine sachkundige Objektivität zum Nutzen und zum Fortschritt der Welsh-Zucht. Der Weg zum Richter verläuft über das Hospitieren und eine Zeit als Nachwuchsrichter.

Jedes Mitglied der IG Welsh kann ein formloses Schreiben mit der Vorstellung seiner Person und seiner züchterischen Laufbahn und dem Grund seiner Berufung an den Richterobmann der IG Welsh richten. Bei einer Befürwortung wird der Bewerber zu der folgenden Richtertagung eingeladen, um sich persönlich vorzustellen. Darauf folgend sammelt der Richteranwärter als Hospitant in einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren und auf mindestens fünf Schauen Erfahrung als Ringsteward, Richterbetreuer etc.

Es wird empfohlen, während dieser Zeit den Vorbereitungslehrgang mit anschließender Prüfung zum „Allgemeinen Richter Zucht“ bei der FN zu absolvieren.

Die Ernennung zum Nachwuchsrichter erfolgt nach dem schriftlichen Antrag des Bewerbers an das Richterkollegium. Ein Nachwuchsrichter muss sich bei mindestens fünf Schauen in zwei Jahren bewähren und an den Richtertagungen teilnehmen.

Zur Berufung als Richter ist ein Antrag eines amtierenden Richters an das Richterkollegium erforderlich. Dieses schlägt bei Eignung des Bewerbers die Höherstufung dem Richterwahlausschuss der IG Welsh vor. Der Richterwahlausschuss besteht aus drei Vertretern des Vorstands und zwei Richtern, idR. dem Richterobmann und seinem Vertreter.

Dieser gründliche Weg stellt sicher, dass die IG Welsh-Zuchtrichter über viel Erfahrung und eine hohe Fachkompetenz verfügen. Ihre ständige Aus- und Weiterbildung und ihr stetes Interesse an der Welsh-Zucht im In- und Ausland, machen sie zu versierten Welsh-Fachleuten.

Ziel des Richtergremiums ist es sowohl, den Züchtern wertvolle Hinweise zur Erhaltung und Verbesserung ihrer Zuchtprodukte zu geben, interessierten Pferdefreunden die Rasse Welsh näher zu bringen als auch den Zuchtverbänden als qualifizierte Rasseexperten zur Seite zu stehen.

Zum Weiterlesen:

  • Geschäftsordnung für das Welsh-Richterkollegium (GOWRK)
  • Sektionsbeschreibungen (in jedem Jahrbuch)
  • „Aus dem Richtergremium“ jährlich im Jahrbuch
  • „Wir über uns … die Arbeit hinter den Kulissen“, Jahrbuch 2004, S. 94 und 95
  • „Checkliste für ZuchtrichterInnen“, Jahrbuch 2004, S. 96 und 97
  • „Welsh auf dem Laufsteg“, Jahrbuch 2004, S. 110
  • „Richteramt“, Jahrbuch 2000, S. 110 und 111