Ausschreibung Rheinland-Pfalz/Saar

Regionalschau Rheinland-Pfalz-Saar

Termin:                        10. Juni 2018

Ort:                                Zellertal-Donnersberger Reit-und Fahrverein, Standenbühl

Veranstalter:               IG Welsh Regionalgruppe Rheinland-Pfalz-Saar

Schauleitung:             Andrea Gormann-Kaiser

Richter Zucht:            Gerhard Deparade (AMD)

Hospitanten:               Bewerbungen mit ggf. mit Angabe des Präfix gerne an die Schauleitung.
(Ponys, die von dem amtierenden Richter, Nachwuchsrichtern oder Hospitanten gezüchtet wurden, sind nicht zur Zuchtschau zugelassen.)

Richter Reitklassen:   Linda Fellmann,
Führzügelklasse und Vorführerwettbewerb durch Caroline Wallays

Art des Richtens:        Prämierung ( Zuchtklassen ) / Platzierung ( Sportklassen )

Schiedsgericht:           Andrea Gormann-Kaiser, Antje Elzer, Astrid Baader-Kress

Ringsteward                Petra Bleyl

 

Zuchtklassen:             Alle Klassen, auch Wallache, Veterann und Familien der Sektionen A, B, C, D und Welsh-Partbred mit mind. 12,5 % Welshblut-Anteil,

Einteilung der Zuchtklassen werden mit dem Zeitplan bekannt gegeben.

Es gilt die Welsh Schau Ordnung (WSO), die hier herunter geladen werden kann.

Nennschluss/Nenngeld: bis 13. 5.2018 (Posteingang/Maileingang)

jede Sportnennung 6 € für IG Welsh Mitglieder, 7,50 € für andere;
Zuchtnennung je Welsh Pony / Cob Mitglieder € 14,00, Nichtmitglieder € 20,00
Fohlen von IG Welsh Mitgliedern kostenlos, Fohlen von Nichtmitgliedern 5 €

01.06.2018 (Posteingang/Maileingang)
Sportnennung je Prüfung 15 € für IG Welsh Mitglieder, für andere 20 €
Zuchtnennung je Welshpony / Cob IG Welsh Mitglieder € 20,Nichtmitglieder  25 €,
Fohlen IG Welsh Mitglieder € 15,  Nichtmitglieder € 20

sowie auf nenngeldpflichtige Einladung der Regionalgruppe

Nennungen an:

Andrea Gormann-Kaiser, Mühlstraße 15, 67699 Schneckenhausen (neu!)
Fon 0160-1849917, gormann.kaiser@gmx.de
Nachfragen gerne telefonisch oder per E-Mail.

Nur Nennungen mit Nenngeldeingang, komplett ausgefülltem Nennformular und bei Welsh mit Abstammungsnachweis werden bearbeitet ! Das Nennformular kann hier werden.

Nenngeld an: Interessengemeinschaft Welsh e. V.
Volksbank Mittelhessen BLZ 513 900 00
Konto 182 584 04
BIC: VBMHDE5F
IBAN: DE69513900000018258404

Verwendungszweck: Regionalschau Rheinland-Pfalz-Saar und Name des Nenners unbedingt angeben, damit die Nennung dieser Regionalschau zugeordnet werden kann.

Teilnehmer-Infos/Zeitplan:
Ausschl. per E-Mail 1 Woche vor der Schau an die Nenner, die für die Weitergabe an die von ihnen genannten Teilnehmer verantwortlich sind. Mit versandt werden dann auch die konkreten Aufgaben in den Prüfungen 3, 6, 7, 8.

Der Zeitplan kann verändert werden, wenn sich Prüfungen/Sportklassen überschneiden

Sportklassen : In den Sportwettbewerben gilt die WPO (WelshPrüfungsOrdnung):

 Für alle Reiter mit und ohne Reitausweis, *Welsh-Ponys aller Sektionen und Partbreds sowie alle anderen Ponyrassen auch in Übergröße und Pferde, mit und ohne Abstammungsnachweis, mit und ohne FN-Eintragung sind startberechtigt.

(Die aktuelle WPO kann unter www.ig-welsh.de „Verein/Download-Bereich“ als PDF-Dokument heruntergeladen werden.)

1. Welsh-Führzügelklasse
4j. u. ältere Welsh*; nicht größer als 137cm Stm.,Kinder Jahrgang 2015-2010, die in keiner anderen Prüfung starten, Anforderungen und Richtv. gem. WPO § II.1. Bei mind. 6 Nennungen wird die Prüfung geteilt, so dass jedes Pony in jeder Abteilung einmal starten kann.

2. Sattelklasse
4j. u. ältere Welsh*; alle Reiter ab Jahrgang 06 u. älter, jüngere nur mit Befähigungsnachweis (RA 5 bzw. DRA IV), je Reiter ist nur ein Pferd zulässig; Anforderungen und Richtv. WPO § II.3 a) Reiten im Pulk, b) Einzelreiten, c) Fremdreitertest für max. die besten 1/3 der Teilnehmer nach Ergebnis a) + b), SF: M

3. Gehorsamsprüfung an der Hand
2j. u. älter Welsh*, alle Pferdeführer Jahrgang `08 u. älter; Anforderungen in Anlehnung WPO § IV.3 der Schwierigkeitsstufe II, Aufgaben werden mit dem Zeitplan bekannt gegeben – Start in Pfg. 4 mgl. (Keine GHP nach FN-WBO) Richtverf. § WPO III.3.a), SF: P

4. Freizeitreiterrittigkeitsprüfung
4j. u. ältere Welsh*, alle Reiter Jahrgang 06 u. älter, oder jünger mit Befähigungsnachweis, Anforderungen und Richtv. WPO § III.2; Aufgabe I B, auswendig zu reiten oder mit eigenem Vorleser.
Platziert wird in 2 Abteilungen. 1. Abt. Jahrgang 2006 (ggf. jünger)-2000, 2. Abt. Jahrgang 1999 und älter, SF Z

5. First Ridden Klasse
4j. u. ältere Welsh*; nicht größer als 137 cm Stm., Kinder Jahrgang 2006 und jünger, die nicht in Prüfung 1 starten, Anforderungen und Richtv. gem. WPO § II.2. Bei 6 und mehr Nennungen werden zwei Abteilungen gebildet und jedes Pony kann in jeder Abteilung einmal starten.

6. Elementarspringprüfung
5j. u. ältere Welsh*, alle Reiter Jahrgang 06 u. älter, oder jünger mit Befähigungsnachweis, Anforderungen gem. WPO § IV.8 Stufe I , Richtv./Bewertung WPO § IV.8, SF: H

7. Gehorsamsprüfung geritten
5j. und ältere Welsh*, alle Reiter Jahrgang 06 u. älter, oder jünger mit Befähigungsnachweis, Anforderungen in Anlehnung an Stufe I, Richtverf./Bewertung WPO § III.3 Stufe I a), SF: A

8. Freizeitreitergeländeprüfung
5j. u. ältere Welsh*, alle Reiter Jahrgang 06 u. älter, oder jünger mit Befähigungsnachweis, Anforderungen § III.1 Stufe I, Richtverf./Bewertung WPO § VI.1, SF: U

9. Freizeitreitervielseitigkeit
5j. und ältere Welsh*, alle Reiter Jg. 2006 u. älter oder jünger m. Befähigungsnachweis
Ergebnisse aus Prüfung 4, 7 und 8 mit demselben Reiter-Pferd-Paar. Richtverf./Bewertung gem. WPO § III.4 (Addition der Strafpunkte der 3 Teilprüfungen, niedrigste Strafpunktzahl gewinnt)

10. Ehrenpreis für den besten jugendlichen Vorführer in den Zuchtklassen
Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2002 und jünger, die in den Zuchtklassen vorführen, Anforderungen: korrekte Kleidung und Ausrüstung von Pferd und Vorführer, korrektes Vorführen und Aufstellen im Ring, Herausbringen des Ponys/Cobs. Für den Wettbewerb ist das Vorführer-Pony-Paar zu nennen und trägt beim 1. Vorführen des genannten Ponys das von der Meldestelle ausgehändigte, rote Halstuch.

Sonderwertungen der Regionalschau Rheinland-Pfalz-Saar:

Wanderpokal für das beste Sport-Welshpony /Cob
Zugelassen sind alle Welshponys und –Cobs, die in den Sportprüfungen als Reitpferd gestartet werden. Für die Wertung gibt es für Platz  1 – 3 Punkte, Platz 2 – 2 Punkte und Platz 3 – 1 Punkt. Es siegt das Welsh-Pony/-Cob mit der höchsten Punktzahl.

Der Pokal wird bis zur folgenden Regionalschau an den Sieger verliehen und wurde von Fam. Priebe-Winkler gestiftet.

Wanderpokal für das erfolgreichste 1-/2-j. Pony/Cob im Zuchtring

Der Pokal wurde von Fam. Blümle gestiftet.

Besondere Bestimmungen:

  • Jeder Nennung ist eine Kopie des Abstammungsnachweises (nur für Welshponys und Welshcobs) beizulegen!
  • Die Nennformulare sind komplett ausgefüllt einzureichen. Bei mehreren Reitern auf einem Pferd ist pro Reiter ein Nennformular einzureichen.
  • Für jedes genannte Pferd muss eine gültige Tierhaftpflichtversicherung bestehen ! Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung !
  • Für alle teilnehmenden Pferde, Ponys und Cobs gilt ausnahmslos die Impfpflicht gegen Influenza gemäß Durchführungsbestimmungen der LPO. Die Teilnehmer verpflichten sich mit der Nennung, mit augenscheinlich gesunden Tieren anzureisen.
  • Es gelten die aktuellen Tierschutzbestimmungen, Besonderen Bestimmungen der LK Rheinland-Pfalz sowie die derzeit gültige WSO und WPO.  Insbesondere sind keine gekürzten / rasierten Tasthaare , ausrasierte Ohren o.ä. erlaubt.
  • Klappern, Plastiktüten u.ä. sind im/am Zuchtring nicht erwünscht.
    Kopfnummern für die Sportwettbewerbe sind gut sichtbar am Pferd anzubringen.
  • In den Zuchtklassen müssen die Startnummern als Rückenschild angebracht werden. Die Rückenschilder werden in der Meldestelle bei der Erklärung der Startbereitschaft zur Verfügung gestellt.
  • Die Teilnehmer erklären bis max. 1 Std vor dem Start ihre Startbereitschaft an der Meldestelle.
  • Jedes Pferd / Pony darf pro Wettbewerb nur einmal gestartet werden , Ausnahme Prüfung Nr. 1 und ggf. 2. Jedes Pferd / Pony darf für maximal vier Sportwettbewerbsstarts sowie für eine Zuchtklasse genannt werden. Jeder Start in Abteilungen der Prüfung Nr. 5 gilt als ein Start.
  • Alle Reiter müssen in allen Wettbewerben eine bruch-und splittersichere Reitkappe mit Drei-bzw. Vierpunktbefestigung tragen ( § 68, § 69 LPO ). Eine Schutzweste ist zusätzlich in Prüfung 8 Pflicht. In den Sportwettbewerben Reiten ist ein gleitendes Ringmartingal als Hilfszügel erlaubt. Es gelten die Ausrüstungs- und Kleiderordnungen der WPO/Besonderen Bestimmung der LK Rheinl.-Pfalz.
  • Zur Freizeitreitervielseitigkeit müssen sowohl die drei Teilprüfungen 4,7 und 8 genannt werden, als auch die Prüfung Nr. 9
  • Im Zuchtring erwartet der Veranstalter die Einhaltung der Kleiderordnung (WSO) durch den Vorführer.
  • Alle Aussteller/Teilnehmer bringen bitte ihre Futtermittel einschließlich Heu selbst mit.
  • Der Veranstalter organisiert keine Boxenunterbringung.
  • Die Unterbringung in Paddocks erfolgt mit eigenem Material und ist bei der Nennung anzugeben. Der Veranstalter weist entsprechende Flächen zu.
  • Parken nur im ausgeschilderten/bekannt gegebenen Bereich.
  • Gerne können halbseitige Anzeigen im Katalog veröffentlicht werden. Entsprechende Bilddateien werden bis 1.6.2018 entgegen genommen und zu einer Gebühr von 30 € veröffentlicht.
  • Mit der Teilnahme an der Schau stimmt jeder Aussteller und Teilnehmer uneingeschränkt der Veröffentlichung von Fotos zu.
  • Es können zeitliche Verschiebungen bzw. Verschiebungen der Startreihenfolge durch Teilnahme an anderen Prüfungen/Zuchtklassen entstehen

 

Die Ausschreibung finden Sie hier zum Download.

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