Ausschreibung Regionalschau Rheinland-Pfalz 2024

Ausschreibung Regionalschau Rheinland-Pfalz 2024

Termin:                           08. September 2024

Ort:                                  Reitanlage Hach, Alte Brücke 4, 67734 Katzweiler

Veranstalter:                  IG Welsh-Regionalgruppe Rheinland-Pfalz

Veranstaltung:              Zuchtschau Welsh Ponys und Cobs, sowie deren Partbreds, Reitklassen alle Rassen (gem. Ausschreibung)

Richter Zucht / Sport:   Ilka Rosenthal

Ringsteward:                 Sabine Heinrich-Tschoepke

Die Schauleitung behält sich vor, ohne Vorankündigung einen anderen Richter einzuladen, sollte eine/r der o.g. Richter verhindert sein oder einen weiteren einzuladen, sofern das Nennungsergebnis dies erfordert.

Schauleitung:                Petra Bleyl

Richtverfahren Zucht: Platzierungssystem

Richtverfahren Sport:   Rangierung

Online-Nennungen: Nennungen bitte ausschließlich online unter:

https://widgets.worldsoft-wbs.com/de/forms/widget/55262295/95 

Das Nenngeld bitte PER ÜBERWEISUNG unter Angabe des Namens des Nenners und des Verwendungszwecks „Regionalschau Rheinland-Pfalz“ auf das Konto der IG Welsh e. V., Volksbank Mittelhessen, IBAN: DE 69 5139 0000 0018 2584 04, BIC: VBMHDE5F.

Die Nenngeldzahlung per Überweisung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Schau.

Nennungsschluss: 11.08.2024 

Voraussetzungen:

  • Für jedes Pony/ Fohlen muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
  • Der Equidenpass ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Ein vollständiger Impfschutz gegen Influenza und EHV wird empfohlen.

Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg richtet auf dem Schaugelände eine Fohlenregistrierung aus. Interessierte Züchter können am Tage der Schau ihr Fohlen chippen und beim Pferdezuchtverband Baden-Württemberg registrieren lassen.

ZUCHTKLASSEN NACH WSO

Teilnahmeberechtigt sind alle Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh Partbred mit einem gültigen Abstammungsnachweis eines anerkannten Zuchtverbandes aus Deutschland oder anderen Ländern.

Ponys und Cobs die von den amtierenden Richtern gezogen oder in deren Besitz waren, dürfen in der Zuchtschau nicht ausgestellt werden.

In den Sportwettbewerben nach WBO und WPO sind alle Reiter mit und ohne Reitausweis (gem. Ausschreibung der Prüfungen) sowie alle Welsh und andere Ponys/Pferde mit und ohne FN-Eintragung startberechtigt.

Fohlen müssen am Tag der Schau vier Wochen oder älter sein.

Die Klasseneinteilung erfolgt nach Nennschluss: Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh Partbreds, Hengste, Stuten, Fohlen und Wallache nach Sektionen und Alter.

Die Klassensieger und Klassenreservesieger der Jugendklassen jeder Sektion nehmen an der Ermittlung der Sektions- und Sektionsreservesieger teil und können sich somit auch für die Ermittlung von Tages- und Tagesreservesieger qualifizieren.

Für den Jugendsieger steht ein Wanderpokal zur Verfügung.

NENNGELD ZUCHT

Mitglieder IG Welsh:              16,00 € je Pony, 10,00 € je Fohlen
Nichtmitglieder:                      20,00 € je Pony, 12,50 € je Fohlen

Bezahlung der Nenngelder nur per Überweisung.

WETTBEWERBE NACH WPO

  • Zugelassen sind: Welsh aller Sektionen, sowie Teilnehmer des gastgebenden Reit­vereins mit ihren Ponys
  • Für die Teilnahme an den Sportwettbewerben müssen eine gültige Haftpflichtver­sicherung sowie eine Unfallversicherung vorliegen.
  • In Abhängigkeit von den Nennzahlen behält sich die Schauleitung vor, die Sportwettbewerbe nach Welsh und sonstigen Rassen, nach Altersklassen oder einem an­deren Kriterium zu teilen.
  • Es besteht Helmpflicht!
  1. Führzügelklasse

Zugelassen: 4-jährige und ältere Welsh bis 137 cm Stm und Teilnehmer des gastgebenden Reitvereins mit ihren Ponys bis 137 cm Stm, Hengste sind nicht erlaubt. Reiter: Kinder im Alter von 3 bis 9 Jahren, die an keinem anderen gerittenen Wettbewerb teilnehmen.
Je Pferd 2 Reiter/je Reiter 1 Pferd. Zugelassene Führer: ab 16 Jahre

Ausrüstung Pferd: Reitsattel, Sattelkissen, Trensenzaum mit Reithalfter und Wassertrense oder Olivenkopftrense (jeweils auch doppelt gebrochen). Die Führleine wird hinten in das Reithalfter eingeschnallt. Hilfszügel aller Art und Bandagen/Gamaschen sind nicht erlaubt.

Ausrüstung Reiter: gut sitzender Sicherheitsreithelm mit Dreipunktbefestigung, sonst zweckmäßige Reitkleidung in Harmonie mit dem Führer. Gerte und Sporen sind nicht erlaubt.

Ausrüstung Führer: beliebig, jedoch in Harmonie mit dem Reiter. Erwünscht ist für Damen: Kostüm, Kleid oder Rock/Hose mit Jacke, Hut und Handschuhe. Herren: Anzug mit Melone/Hut oder Jodhpurhose/Hose mit Jacke, Hut und Handschuhe.

Richtverfahren: WPO § II.1, Einsatz 8,50 €

  1. Junior Handling

Zugelassen: 4-jährige und ältere Welsh und Teilnehmer des gastgebenden Reitvereins mit ihren Ponys, Hengste sind nicht erlaubt; je Pferd 1 Vorführer/je Vorführer 1 Pferd.

Vorführer: alle Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren, Kinder von 6 bis 8 Jahren nur mit Welsh bis 137 cm Stockmaß

Ausrüstung Pferd: Schauhalfter oder Trensenzaum mit Reithalfter und Trensengebiss, Zügelenden offen, Bandagen/Gamaschen sind nicht erlaubt.

Ausrüstung Führer: Vorführkleidung oder Reitkleidung, Gerte erlaubt, festes Schuhwerk, Handschuhe sind Pflicht, Helmpflicht!

Richtverfahren: WPO § II.4, Einsatz 8,50 €

Bei ausreichender Nennungszahl wird der Wettbewerb nach Alter der Führer geteilt

Besondere Bestimmungen

  • Für die Zuchtschau gelten die Bestimmungen der WSO (2019).
  • In allen Wettbewerben gelten die Bestimmungen der WPO (2020).
  • Alle Teilnehmer müssen in den Sport-Wettbewerben eine bruch- und splittersichere Reitkappe mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung tragen. Empfohlen wird ein Schutzhelm gemäß Europäischer Norm „EN 1384“ (§ 68 LPO).
  • Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Wettbewerbe in die Reithalle zu verlegen.
  • Bei der Zuchtschau sind nur noch Rückennummern zugelassen. Diese werden an der Meldestelle ausgegeben. In den Sportwettbewerben sind auch selbst mitgebrachte Kopfnummern zulässig.
  • Es sind die Bestimmungen des Tierschutzes zu beachten. Insbesondere sind das Clippen der Tasthaare und das Ausrasieren der Ohren verboten. Das Mitführen von Gerten oder die Begleitung durch einen Peitschenführer in der Schau sind erlaubt. Plastiktüten und ähnliche „Muntermacher“ sind im Ring verboten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung, eine abgeschlossene Tierhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung.
  • Mit der Teilnahme an der Schau stimmt jeder Aussteller uneingeschränkt der Veröffentlichung der Bilder zu.
  • Der Veranstalter behält sich vor bei zu geringen Nennzahlen einzelne Klassen und Wettbewerbe zu streichen und/oder Wettbewerbe/Klassen zu verschieben.
  • Die Vorstellung der teilnehmenden Tiere erfolgt nach Weisung der Zuchtrichter. Bitte befolgen Sie die Anweisungen der Ringstewards.
  • Die Zeiteinteilung wird mind. 1 Woche vor der Veranstaltung im Internet unter ig-welsh.de -> Regionalgruppe Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Das Anschreiben und die Informationen werden per E-Mail zugeschickt. Dabei wird die E-Mail-Adresse verwendet, die bei der Online-Nennung verwendet wurde.
  • Die Bezahlung der Nenngelder ist per Überweisung erforderlich.
  • Paddocks können auf der ausgewiesenen Fläche gebaut werden. Eigenes Material ist mitzubringen. Selbstverständlich muß jeder Teilnehmer dafür sorgen, dass das Gelände sauber verlassen wird.
  • Hunde sind an der Leine zu führen.

Weitere Informationen unter www.ig-welsh.de.

Nennungen bitte ausschließlich online unter:

https://widgets.worldsoft-wbs.com/de/forms/widget/55262295/95