Ausschreibung IG Welsh Regionalschau SH/HH 2025

Ausschreibung IG Welsh Regionalschau SH/HH 2025

Termin:                                03.08.2025

Veranstaltungsort:             Gestüt Ekholt, Bundesstraße 22, 25337 Seeth-Ekholt

Veranstalter:                       IG Welsh Regionalgruppe SH/HH

Schauleitung Zucht:          Gesine Schmale (Tel. 0171 8281882)

                                             Jessica Castendyk

Schauleitung Sport:           Birthe Hagemeister

Richterin Zucht und Sport: Frau Rhode van Praat (NL), Präfix „Vennebos“

Nennungen an:                   Birthe Hagemeister

                                             Schillerstr. 11, 22946 Trittau

                                             E-Mail: regionalschaush@gmail.com

                                             Tel. 0170 4100440

Nennschluss:                      20.07.2025

Nenngeld Zuchtklassen:  IG Welsh Mitglieder 16,00 EUR Pony 10,00 EUR Fohlen

                                            Nichtmitglieder 24,00 EUR Pony 15,00 EUR Fohlen

                                            Nachnennungen doppelte Nenngebühr

Nenngeld Sportklassen:  IG Welsh Mitglieder 10,00 EUR je Klasse

                                           Nichtmitglieder 15,00 EUR je Klasse

                                           Nachnennung doppelte Nenngebühr

Nenngeld Preis der Dreijährigen: IG Welsh Mitglieder 10,00 EUR

                                                         Nichtmitglieder 15,00 EUR

Abgabe der Nennungen erfolgt auf dem offiziellen IG-Welsh Nennformular; je Pony ein Formular, auch für Fohlen; Abstammungsnachweis ist der Nennung als Kopie beizufügen

Jeder Teilnehmer erhält eine Stallplakette.

Zahlung des Nenngeldes erfolgt per Überweisung auf das Konto der Interessengemeinschaft Welsh e.V.:

Volksbank Mittelhessen

IBAN:  DE69 5139 0000 0018 2584 04

BIC: VBHMDE5F

Verwendungszweck: Regionalschau SH/HH 2025

Nicht bezahlte Nennungen werden nicht berücksichtigt!

Boxen:

Boxen stehen in begrenzter Anzahl auf dem Schaugelände zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Norbert Büscherhoff (Tel. 0172 952 9958). Die Kosten pro Box betragen 25,00 EUR (inkl. Späne und Heu). Das Boxengeld ist vor Ort an der Meldestelle zu zahlen.

Der Aufbau von Paddocks ist möglich.

Ein Stellplatz für Wohnmobile (inkl. Strom und Wasser) ist im Innenhof vorhanden.

Züchterabend:

Am Samstag, dem 02.08.2025, findet auf dem Schaugelände ein Züchterabend für alle statt.

Speisenangebot: mehrere Sorten Grillfleisch mit Salatvariationen und kalter Fischplatte

Kostenbeitrag: 18,50 € pro Person

Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Kostenbeitrag ist zum Nennungsschluss zu überweisen.

Über Kuchenspenden für die Schau würden wir uns sehr freuen.

Sponsoring:

Gesucht werden weiterhin Sponsoren für die einzelnen Zucht- und Sportklassen. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine Klasse unterstützen möchten. Wir freuen uns auch über eine Preisvergabe durch unsere Sponsoren.

Zuchtschau:

Teilnahmeberechtigt sind Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbred (mind. 12,5% Welshblutanteil) mit einem gültigen Abstammungsnachweis. Die Klassen werden für Hengste, Stuten, Fohlen und Wallache nach Sektionen und Alter eingeteilt. Die Durchführung der Schau erfolgt nach der WSO – Welsh-Schau-Ordnung 2024 (Platzierungssystem).

Zusätzlich werden eine Veteranenklasse (15 Jahre und älter) und eine Familienklasse durchgeführt. Die Teilnahme an diesen beiden Klassen schließt eine Teilnahme an den übrigen Klassen nicht aus. Sieger und Reservesieger der Veteranen- und Familienklasse sowie Wallache nehmen nicht an den Zucht-Championaten teil.

Preis der Dreijährigen:

Zugelassen sind 3-jährige Welsh Ponys aller Sektionen inkl. Partbred. Das Gesamt-Nenngeld wird vollständig als Preisgeld an die Plätze 1 bis 3 (Verhältnis 50 – 30 – 20) ausgezahlt. Sofern der 2. und 3. Platz nicht belegt wird, werden die entsprechenden Preisgelder nicht ausgezahlt.

Bei geringen Nennzahlen in den einzelnen Zuchtklassen können Klassen zusammengelegt werden.

Ausgenommen ist die Teilnahme an der Zuchtschau für Ponys mit dem Präfix Vennebos.

Besondere Bestimmungen:

  • Für jedes Pony muss eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
  • Der Equidenpass ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Die Ponys sollten über einen ausreichenden Impfschutz verfügen.
  • Fohlen müssen an dem Tag der Schau 4 Wochen alt sein und dürfen nicht allein ohne die Stute in der Box oder im Pferdeanhänger verbleiben.
  • Es sind die Bestimmungen des Tierschutzes zu beachten. Insbesondere sind das Clippen der Tasthaare und das Ausrasieren der Ohren verboten.
  • Plastiktüten, verschiedene „Muntermacher“ und Peitschenführer sind im Ring nicht erlaubt. Das Mitführen einer kurzen Gerte im Ring ist erlaubt.
  • Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmt jeder Aussteller uneingeschränkt der Veröffentlichung seiner Bilder zu.
  • Die Schauleitung behält sich vor, ohne Vorankündigung einen anderen Richter einzuladen, sollte der o.g. Richter verhindert sein.
  • Bei der Zuchtschau sind nur noch Rückennummern zugelassen. Diese werden an der Meldestelle ausgegeben. In den Sportwettbewerben sind auch selbst mitgebrachte Kopfnummern zulässig.
  • Die Vorführer erscheinen im Schauring in angemessener Kleidung. Als solche gilt z.B. weiße oder schwarze lange Hose, weißes Oberteil (Hemd oder Bluse). Stattdessen kann auch rassetypische Kleidung getragen werden. Nicht zulässig sind Blue Jeans, Reithosen und Gestütswerbung auf der Kleidung.
  • Die Vorstellung der teilnehmenden Ponys erfolgt nach Weisung des Zuchtrichters. Den Anweisungen des Ringstewards ist zu folgen.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung unter besonderen Umständen ausfallen zu lassen. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung, für Unfälle oder Krankheiten ab, die Besitzern von Pferden, Reitern, Pferdepflegern, Zuschauern oder Pferden während der Veranstaltung zustoßen können; desgleichen jede Verantwortung für Diebstähle, Feuer und Schäden, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen oder sonstigen Vorfällen.
  • Hunde sind auf dem Schaugelände an der kurzen Leine zu führen.

Sportklassen:

Ausrüstung gemäß WPO (Welsh-Prüfungs-Ordnung Stand 2024)

  1. Junior Handling

4-jährige und ältere Welsh-Ponys, Welsh-Cobs und Welsh-Partbreds; Hengste und fohlenführende Stuten sind nicht zugelassen; Vorführer Jahrgang 2019 bis 2009; Kinder im Alter von 6-8 Jahren nur mit Welsh bis 137 cm Stockmaß; Richtverfahren WPO § II.4

  1. Handler Class

4-jährige und ältere Welsh-Ponys, Welsh-Cobs und Welsh-Partbreds; fohlenführende Stuten sind nicht zugelassen; Vorführung von Hengsten ist nur auf Trense erlaubt; Vorführer Jahrgang 2008 und älter; Richtverfahren analog Wettbewerb 1 (WPO § II.4)

  1. Führzügelklasse

4-jährige und ältere Welsh-Ponys (Sektion A,B,C) und Welsh-Partbreds bis 137 cm Stockmaß; Hengste und fohlenführende Stuten sind nicht zugelassen; Reiter Jahrgang 2022-2016, die an keiner weiteren nicht-geführten Prüfung teilnehmen; je Reiter ist nur ein Pony zulässig; Führer Jahrgang 2009 und älter; Richtverfahren WPO § II.1

  1. First Ridden Class

4-jährige und ältere Welsh-Ponys, Welsh-Cobs und Welsh-Partbreds; Hengste und fohlenführende Stuten sind nicht zugelassen; Reiter Jahrgang 2011 und jünger, die nicht in der Führzügelklasse starten; je Reiter ist nur ein Pony zulässig; Richtverfahren WPO § II.2; Einzelaufgabe im Anhang

  1. First Ridden Junioren + Senioren

4-jährige und ältere Welsh-Ponys, Welsh-Cobs und Welsh-Partbreds; fohlenführende Stuten sind nicht zugelassen; Reiter Jahrgang 2010 und älter; je Reiter ist nur ein Pony zulässig; Richtverfahren WPO § II.2; Einzelaufgabe im Anhang; bei ausreichender Nennungszahl kann der Wettbewerb nach Alter der Reiter geteilt werden

Besondere Bestimmungen:

  • In allen Wettbewerben gelten die Bestimmungen der WPO.
  • Die Vorbereitung eines Pferdes/Ponys darf nur von dem Teilnehmer, der das Pferd/Pony auch in dem Wettbewerb vorstellt, erfolgen.
  • Jedes Pferd/Pony darf in jedem Wettbewerb nur einmal gestartet werden.
  • Alle Teilnehmer müssen in den Wettbewerben eine bruch- und splittersichere Reitkappe mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung tragen. Empfohlen wird ein Schutzhelm gemäß Europäischer Norm „EN 1384“ (§ 68 LPO). Für Junioren ist eine solche Reitkappe in allen Wettbewerben Pflicht.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung unter besonderen Umständen ausfallen zu lassen. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung, für Unfälle oder Krankheiten ab, die Besitzern von Pferden, Reitern, Pferdepflegern, Zuschauern oder Pferden während der Veranstaltung zustoßen können; desgleichen jede Verantwortung für Diebstähle, Feuer und Schäden, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen oder sonstigen Vorfällen.