Ausschreibung FN-Bundesstutenschau

AUSSCHREIBUNG 4. FN-Bundesstutenschau Sportponys mit Vergabe der FN-Bundesprämie am 13. und 14. Juli 2024 in Münster-Handorf

Veranstalter: Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) – Bereich Zucht, FN-Beauftragte: Dr. Teresa Dohms-Warnecke

Veranstaltungsort: Westfälisches Pferdezentrum, Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster

Termin: 13. und 14. Juli 2024

Nennungsschluss: Nennungen erfolgen nur über die Zuchtverbände mit Verwendung der den Zuchtverbänden zugesandten Nennungsdatei.

Die namentliche Nennung ist bis zum 27. Mai 2024 mit allen Angaben per zugeschickter Nennungsdatei einzureichen. Einzelnennungen von Züchtern sowie Nachnennungen sind nicht möglich.

Die Nennungen der Zuchtverbände sind zu richten an: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. – Bereich Zucht 48229 Warendorf
Tel.: 02581-6362157; Fax: 02581-6362105 E-Mail: mkuypers@fn-dokr.de

Nenngeld: Das Nenngeld beträgt EURO 40,- pro genanntes Pony
und wird dem nennenden Zuchtverband in Rechnung gestellt. Das Nenngeld wird grundsätzlich nicht erstattet.

Im Nenngeld enthalten sind:

  • zwei Kopfnummern je startende Stute
  • eine Stallplakette je startender Stute sowie
  • ein Katalog je Aussteller.

Vorläufige Zeiteinteilung:

Samstag, 13. Juli 2024 Schauwettbewerbe, Züchterabend
Sonntag, 14. Juli 2024 Schauwettbewerbe – Endringe, Sportwettbewerbe sowie Präsentation der FN-Bundessiegerstuten Startbereitschaft ist vor Ort an der Meldestelle zu erklären.

An- und Abreise der Teilnehmer: Die Anlieferung der Stuten kann am Freitag, den 12. Juli 2024 ab 14.00 Uhr erfolgen, jedoch spätestens bis 2 Stunden vor Beginn des Wettbewerbs.

Teilnahmebedingungen/Zulassung:

Zugelassen sind dreijährige bis 14jährige Stuten der Rassen

  • Deutsches Reitpony
  • Connemara Pony
  • New Forest Pony
  • Welsh Pony (Sektion A – D)

die gemäß der Zuchtverbandsordnung (ZVO) im Stutbuch I eines der Deut- schen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Zuchtverbandes eingetra- gen sind.

Sechsjährige Stuten müssen nachweislich gedeckt sein oder ein Fohlen gebracht haben. Siebenjährige und ältere Stuten müssen mindestens ein Fohlen gebracht haben.

Fohlen führende Stuten dürfen nur an den Schauwettbewerb teilnehmen, wenn die Fohlen vor dem 15. Juni 2024 geboren sind. Fohlen führende Stuten dürfen nicht an den Sportwettbewerben teilnehmen.

Die Stuten können nur von dem Verband benannt werden, bei dem sie im Zuchtbuch eingetragen sind, müssen jedoch nicht die Lebensnummer (Unique Equine Lifenumber – UELN) des nennenden Verbandes besitzen. Es sind auch im Ausland gezogene Stuten der Rassen Connemara Pony, New Forest Pony und Welsh Pony startberechtigt, sofern diese Stuten im Stutbuch I des nennenden Zuchtverbandes eingetragen sind.

Bei einem Nennungsergebnis von über 120 Stuten behält sich der Veranstalter vor, eine Kontingentierung je Zuchtverband vorzunehmen.

Wettbewerbseinteilung:

Die Wettbewerbe unterteilen sich in Schauwettbewerbe (Wettbewerbe 1 bis 7), Sportwettbewerbe (Wettbewerbe 8 bis 10). Alle Stuten müssen in einem Schauwettbewerb starten. Die Teilnahme an Sportwettbewerben ist freiwil- lig.

Bei allen Wettbewerben gilt eine Mindestnennzahl von fünf Nennungen pro Wettbewerb und Altersklasse. Je nach Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter vor, die Wettbewerbe mit weniger als fünf Nennungen durch- zuführen oder die Wettbewerbe zusammenzulegen bzw. ausfallen zu las- sen.

Bei ausreichend hohem Nennungsergebnis in den einzelnen Wettbewerben behält sich der Veranstalter vor, diese nach Alter der Ponys in Jahrgangs- klassen und/oder in Ringe zu teilen und gegebenenfalls eine Kontingentie- rung vorzunehmen.

Dieses Entscheidungsrecht gilt auch für die Vergabe der Bundessieger- Titel.

Die entsprechenden Noten werden pro Stute vergeben, die bekannt gege- ben und veröffentlicht werden.

Schauwettbewerbe (rassespezfifisch):
Wettbewerb 1: drei- bis 14jährige Stuten Deutsches Reitpony

In Abhängigkeit des Nennungsergebnisses wird der Wettbewerb 1 in zwei Wettbewerbe (Jung- und Altstuten) geteilt.

Wettbewerb 2: drei- bis 14jährige Stuten – New Forest Pony

Wettbewerb 3: drei- bis 14jährige Stuten – Connemara Pony

Wettbewerb 4: drei- bis 14jährige Stuten – Welsh Pony (Sektion A)

Wettbewerb 5: drei- bis 14jährige Stuten – Welsh Pony (Sektion B) 

Wettbewerb 6: drei- bis 14jährige Stuten – Welsh Pony (Sektion C)

Wettbewerb 7:  drei- bis 14jährige Stuten – Welsh Cob (Sektion D)

 

Zugelassene Ausrüstung Ponys: Wassertrense gemäß LPO §70.B.I
Gurt, Ausbindezügel, Bandagen, Zierhalfter usw. sind nicht erlaubt.

Zugelassene Ausrüstung Vorführer und Peitschenführer: Reithelm gemäß LPO §68 (EN1384).
Der Vorführer und Peitschenführer sollten die zur Stute passende Zucht- verbandskleidung tragen.

Richtverfahren: Die Stuten werden in Wettbewerben, maximal 10 Ponys je Ring, vorgestellt und einzeln auf der Dreiecksbahn im Stand, Schritt und Trab gemustert und anschließend auf dem Ring rangiert.

Bei Vorstellungen der Stuten müssen die Fohlen mit auf den Ring. Sie müssen am Halfter zum Ring geführt werden.

Für Peitschenführer tragen die Aussteller Sorge. Geräuschvolle bzw. ra- schelnde Hilfen sind nicht zugelassen.

Den Anweisungen der Richter ist Folge zu leisten.

Beurteilt werden folgende Beurteilungsmerkmale im Hinblick auf das Zuchtziel der Rassen:

  • Typ
  • Körperbau
  • Korrektheit des Ganges
  • Trab
  • Schritt und
  • Gesamteindruck

Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe einer Gesamtnote für die o.g. Merkmale der äußeren Erscheinung und des Bewegungsablaufes.

Das Ergebnis der Leistungsprüfung kann bei der Rangierung mit einbezo- gen werden.

Gerichtet wird – je nach Nennungsergebnis – auf zwei Ringen, die Ponys werden von mindestens zwei Sachverständigen, davon mindestens ein Zuchtleiter in einem gemeinsamem Richtverfahren bewertet.

Bewertung: gemäß § 57 LPO; eine Dezimalstelle ist zulässig. Bundessiegerin ist jeweils die Stute mit der höchsten Gesamtnote aus dem Schauwettbewerb.

Wird ein Wettbewerb in Ringe unterteilt, nehmen die an I a bis b rangierten Stuten der einzelnen Ringe, die eine Gesamtnote von 8,0 und höher erhalten haben, an der Ermittlung der Bundessiegerin sowie der Bundesreservesiegerin teil.

FN-Bundesprämie:

Bei der Beurteilung der Stuten werden Noten vergeben,
die veröffentlicht werden. Alle Stuten, die nach Vorgabe der Zuchtver- bands-Ordnung (ZVO) leistungsgeprüft sind und bei dieser Schau eine No- te von 8,0 und höher erhalten haben, bekommen eine von der FN vergebe- ne Bundesprämie, verbunden mit Urkunde und Plakette. Die Bundesprämie wird pro Pferd nur einmal vergeben.

Bei drei- und vierjährigen Stuten, die zum Zeitpunkt der Prämierung nicht leistungsgeprüft sind, erfolgt die Vergabe der FN-Bundesprämie, wenn die- se Stuten bis fünfjährig die Anforderungen an Leistungsprüfungen absol- viert haben. Erst dann werden die Urkunde und Plakette übergeben und es erfolgt die Eintragung auf der Zuchtbescheinigung.

Sportwettbewerbe (rasseübergreifend):

Die Sportwettbewerbe umfassen den Freispringwettbewerb (Wettbewerb 8), den Reitponywettbewerb (Wettbewerb 9) und die Kombination dieser beiden Wettbewerbe (Wettbewerb 10). Alle Stuten müssen in einem Schauwettbewerb starten.

Fohlen führende Stuten dürfen nicht an den Sportwettbewerben teilneh- men.

Wettbewerb 8: springbetonte Stuten

Wettbewerb 9:  dressurbetonte Stuten

Wettbewerb 10:  vielseitige Stuten

In Abhängigkeit des Nennungsergebnisses werden die Wettbewerbe 8 bis 10 in zwei Altersklassen gewertet.

Bei weniger als fünf Nennungen in einem Wettbewerb findet keine Rangie- rung und Prämierung der teilnehmenden Stuten statt.

Für die Rangierungen werden die Durchschnittsnote(n) der/s Sportwettbe- werbe/s berechnet. Siegerstute ist jeweils die Stute mit der höchsten Durchschnittsnote aus dem jeweiligen Sportwettbewerb.

Wettbewerb 8: Freispringwettbewerb für drei- bis 14jährige Stuten, die in einem der Wettbewerbe 1 bis 7 starten.

Zugelassene Ausrüstung Ponys: Trense gemäß LPO §70 B.I.
Gamaschen, Bandagen und Springglocken sind gemäß § 70 LPO zugelassen. Beinschutz ist nach § 70 LPO nur an den Vorderbeinen zulässig.

Zugelassene Ausrüstung Vorführer und Peitschenführer: Reithelm gemäß LPO §68 (EN1384).
Der Vorführer und Peitschenführer sollten die zur Stute passende Zucht- verbandskleidung tragen.

Startfolge: nach Größe der Stuten

Bewertung: gemäß § 57 LPO; eine Dezimalstelle ist zulässig. Beurteilt werden die Merkmale:

  • Manier und Verhalten beim Freispringen
  • Vermögen beim Freispringen

Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von zwei Teilnoten. Die Endnote wird als arithmetisches Mittel dieser zwei Teilnoten berechnet. Diese Durchschnittsnote wird mit zwei Dezimalstellen ausgewiesen

Die Vorstellung der Stuten erfolgt im Freispringen auf Weisung der Richter.

Angestrebt wird ein willig-flüssiges, aufmerksames Überwinden der Hinder- nisse mit hergegebenem Rücken und der Hindernishöhe entsprechendem Aufwand. Wenn Kriterien wie ängstliches Verhalten beim Freispringen auf eine unsachgemäße Vorbereitung der Stute hindeuten, dann führt diese zum Ausschluss der Stute.

Wettbewerb 9: Reitponywettbewerb für drei- bis 14jährige Stuten, die in einem der Wettbewerbe 1 bis 7 starten. Typ und Qualität des Körper- baus werden nicht bewertet.

Zugelassene Teilnehmer: Alle Altersklassen ab dem Jahrgang 2010 und älter. Die Zuchtverbände sind dafür verantwortlich, dass „größen- und gewichtsmäßig passende Teilnehmer“ für die Ponys ausgewählt werden.

Startfolge: innerhalb der Rasse nach Größe der Stuten. Wenn weniger als drei Stuten je Rasse an den Start gehen, dann können die Abteilungen rasseübergrei- fend zusammengefasst werden.

Die Vorstellung der Stuten erfolgt auf Weisung der Richter in Anlehnung an eine Reitponyprüfung. Geritten werden die Aufgaben RP 1 bzw. RP 3 (bei den älteren Stuten der Unterteilung in zwei Altersklassen) gemäß Aufga- benheft der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (Fassung 2024); die Auf- gaben sind der Ausschreibung als Anlage beigefügt. Die Beurteilung erfolgt ausschließlich unter dem Sattel. Das Absatteln und die Vorstellung an der Hand finden nicht statt.

Zugelassene Ausrüstung Ponys: gemäß LPO §70 B.I.
Zugelassene Ausrüstung Reiter: gemäß LPO Reitpferde-LP, aber Sporen (max. Dornlänge 3,5 cm mit glatten Endflächen [ohne Rädchen]), die bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verur- sachen. Der Sporn ist so zu verschnallen, dass der Dorn horizontal bzw. nach unten geneigt ausgerichtet ist;

Gerte: max. 120 cm lang (inkl. Schlag)

Bewertung: gemäß § 57 LPO; als Dezimalstellen sind nur halbe Noten zulässig. Beurteilt werden die Merkmale:

• Trab
• Galopp
• Schritt
• Altersgemäße Erfüllung der Kriterien der Skala der Ausbildung, Rittigkeit

Die Bewertung erfolgt durch die Vergabe von vier Teilnoten. Die Endnote wird als arithmetisches Mittel dieser vier Teilnoten berechnet. Diese Durch- schnittsnote wird mit zwei Dezimalstellen ausgewiesen

Wettbewerb 10: Kombinierter Wettbewerb aus dem Freispringwettbewerb (Wettbewerb 8) und dem Reitponywettbewerb (Wettbewerb 9) für drei- bis 14jährige Stuten, die in einem der Wettbewerbe 1 bis 7 sowie in den Wettbewerben 8 und 9 starten.

Die Durchschnittsnoten der Sportwettbewerbe (Wettbewerbe 8 und 9) wer- den aufsummiert. Vielseitige Siegerstute ist jeweils die Stute mit der höchs- ten Notensumme der Durchschnittsnoten.

Prämierung: Schauwettbewerbe 1 bis 7

  • Alle Stuten erhalten eine Schleife und eine Stallplakette.
  • Die Klassensieger erhalten einen Ehrenpreis.
  • Bundessieger werden pro Rasse ermittelt und erhalten eine Schärpeund einen Ehrenpreis.
  • Folgende Bundessiegerinnen werden ermittelt:
    • Bundessiegerstute Deutsches Reitpony –
      in Abhängigkeit des Nennungsergebnisses Alt- und Jungstute
    • Bundessiegerstute New Forest Pony
    • Bundessiegerstute Connemara Pony
    • Bundessiegerstute Welsh Pony (Sektion A)*
    • Bundessiegerstute Welsh Pony (Sektion B)*
    • Bundessiegerstute Welsh Pony (Sektion C)*
    • Bundessiegerstute Welsh Cob (Sektion D)*
  • Die Bundesreservesiegerinnen erhalten einen Ehrenpreis.
  • FN-Bundesprämie: Die bundesprämierten Stuten erhalten Urkunde und Plakette.

*bei ausreichenden Nennungen; der Veranstalter entscheidet ggf. über Zusammenlegung von Wettbewerben und die damit zusammenhän- gende Vergabe von Bundessiegertiteln.

Sportwettbewerbe 8, 9 und 10

  • Die Sieger der Sportwettbewerbe erhalten eine Schärpe, Schleife und einen Ehrenpreis.
  • Es werden wenigstens ein Viertel der Teilnehmer, jedoch mindestens vier platziert. Maßgebend ist die Zahl der gestarteten Teilnehmer je Al- tersklasse in dem jeweiligen Wettbewerb. Die Platzierten erhalten eine Schleife.

Gesamtsieger der FN-Bundesstutenschau

Es wird anhand der Platzziffern des jeweiligen Schauwettbewerbes (bei Einteilung in Ringe: Rang innerhalb des Ringes) und Sportwettbewerbe (Wettbewerbe 8 und 9) ein Gesamtsieger der FN-Bundesschau ermittelt.Gesamtsieger der FN-Bundesschau wird diejenige Stute, die in der Sum- me die geringste Platzziffer in dem Schauwettbewerb (bei Rang innerhalb eines Ringes), dem Freispringen (Wettbewerb 8) und dem Reitponywett- bewerb (Wettbewerb 9) erreicht hat. Bei Platzziffergleichheit entscheidet das Ergebnis in dem Schauwettbewerb (bei Einteilung in Ringe: Rang in- nerhalb des Ringes).

Die Gesamtsieger erhält eine Schärpe, Schleife und einen Ehrenpreis.

Veterinärbedingungen:

Alle Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Zu einer eventuellen Kontrolle der Impfungen gegen Influenza durch den Veranstalter muss der Impfnachweis und / bzw. der Equidenpass mitge- führt werden.

Aufgrund der Ausbrüche der Influenza in Deutschland müssen die Pferde gegen Influenza geimpft sein. Es gelten die Bestimmungen der LPO: Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind von einem Tier-arzt wie folgt durchzuführen und von diesem entsprechend, ein-schließlich Unter- schrift und Stempel, im Equidenpass zu dokumentieren:

a) Grundimmunisierung: Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfun- gen. Bei den ersten zwei Impfungen ist ein Abstand von mind. 28 Tagen bis höchstens 70 Tagen einzuhalten. Die dritte Impfung ist im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Ta-gen nach der zweiten Impfung durchzuführen. b) Wiederholungsimpfungen: Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen durchzuführen.

Eine Teilnahme ist möglich, wenn:
a) bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind,
b) bei Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmuni- sierung 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind,
c) bei fehlender Information über die Grundimmunisierung das Pferd in den letzten 3 Jahren regelmäßig, das heißt im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen, nachweislich geimpft wurde.

Stuten, die keinen korrekten Impfstatus gegen Influenza gem. LPO aufwei- sen, dürfen nicht teilnehmen.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Sinne der Leitlinien zur Beurtei- lung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunk-ten des Bundesmi- nisteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz, die Ma- nipulation an Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaa- re) oder besondere Schutz-funktionen haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren tierschutzwidrig sind. Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt.

Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit Medikationskontrollen als Stich- proben anzuordnen. Die Durchführung der Medikations-kontrollen erfolgt gem. Durchführungsbestimmungen der jeweils gültigen LPO (Teil C Rechtsordnung – FN Anti-Doping- und Medikationskontroll-Regeln für den Pferdesport – ADMR). Zur FN-Bundesschau nicht zugelassen und ggf. nachträglich zu disqualifizieren sind Pferde, denen verbotene Substanzen gem. der Listen und Durchführungsbestimmungen der jeweils gültigen LPO (Teil C Rechtsordnung – FN Anti-Doping- und Medikationskontroll-Regeln für den Pferdesport – ADMR) verabreicht oder an denen eine verbotene Methode angewendet oder zur Beeinflussung der Leistung, Leistungsfähig- keit oder Leistungsbereitschaft irgendein Eingriff oder Manipulation vorge- nommen wurde.

Unterbringung der Ponys:

Die Unterbringung der Ponys kann in Einzelboxen (mobile Boxen) erfol- gen. Es besteht aber keine Einstallpflicht. Die Kosten je Box und Tag be- tragen 70,- € (bei Anreise am Freitag und Abreise am Sonntag jedoch max. 140,- € je Stute und Box). Für Späne wird ein Aufpreis von 20,- € je Tag (max. 40,- €) berechnet.

Stroheinstreu wird vom Veranstalter gestellt, Futter und Eimer, Tröge etc. sind mitzubringen.
Boxenbestellungen, inkl. Angaben über die Einstreu (Stroh oder Späne), sind bei der Nennung anzugeben.

Das Boxengeld wird dem nennenden Zuchtverband in Rechnung gestellt. Das Boxengeld wird bei Nicht-Teilnahme nicht erstattet.

Übernachtung:

Übernachtungsmöglichkeiten sind als Anlage beigefügt. Vor Ort können Wohnwagen/LKW Stellplätze inkl. Stromanschluss für 70 € reserviert werden. Dieses bitte mit der Nennung angeben.

Organisatorische Voraussetzungen:

Die teilnehmenden Zuchtverbände bzw. Aussteller organisieren und finanzie- ren die Betreuung der Ponys bzw. den reibungslosen Ablauf der FN-Bundes- stutenschau (ein Ansprechpartner pro Zuchtverband). Je Zuchtverband ist mindestens eine Person für die Durchführung der FN-Bundesstutenschau ein- satzbereit und vor Ort. Wenn ein Zuchtverband keine einsatzbereite Person zur Durchführung der FN-Bundesschau zur Verfügung stellt, dann wird dem Zuchtverband eine Kostenpauschale in Höhe von EURO 300,- in Rechnung gestellt. Die entsprechende Person muss mit der Nennung bis zum 27. Mai 2024 benannt werden.

Besondere Bestimmungen

  • Je nach Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter vor, Wettbewerbe oder Prüfungen zusammenzulegen, bzw. ausfallen zu lassen.
  • Das Rauchen im Stallbereich ist strengstens verboten.
  • Das Parken auf dem Gelände und das Befahren des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr und nur auf den vorgesehenen Flächen nach Anweisung.
  • Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen.
  • Das Schaugelände befindet sich auf einem Sandplatz. Wettbewerb 8 findet in der Reithalle statt, Wettbewerb 9 je nach Nennungsergebnis in der Reithalle oder dem Außenplatz (Sand).
  • Für jedes Pferd muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
  • Futter, Putzzeug, Eimer etc. sind von den Ausstellern selbst mitzubringen.
  • Durch die Abgabe der Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die besonderen Bestimmungen an und unterwirft sich den Anweisungen und

Bestimmungen der Schauleitung, um einen reibungslosen Ablauf der Ver- anstaltung zu gewährleisten. Es besteht zwischen dem Veranstalter einer- seits, den Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertrags- verhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Teilnehmer, Pferde, Ge- schirr und Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teil- nehmer nicht „Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB“. Die Teilneh- mer und Besitzer haften für Schäden, die sie bzw. Ihre Pferde an Dritten oder den Einrichtungen des Veranstalters verursachen.

  • Für Einsprüche gelten die §§ 900-916 LPO entsprechend.
  • Mit Abgabe der Nennung werden die Bestimmungen dieser Ausschreibung als bindend anerkannt, den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Darüber hinaus erfolgt durch die Abgabe der Nennung automa- tisch die Zustimmung zur Veröffentlichung der Informationen zum Pferd sowie zum Züchter und Besitzer des Pferdes (Name, Adresse und ggf. Homepage und E-Mail-Adresse).
  • Die Organisation behält sich Änderungen in der Ausschreibung vor.

Pressemitteilung

Ausschreibung FN-Bundesstutenschau Sportponys Münste

Nennungsdatei FN-Bundesstutenschau Sportponys 2024